Aufgaben des Ortsgerichtes
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts ist das jeweilige zuständige Amtsgericht (hier: das Amtsgericht Frankfurt am Main)
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (z.B. in Grundbuch- und Vereinsrecht-Angelegenheiten).
Ausnahme: Beglaubigungen von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde). Diese werden nur vom Standesamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde vorgenommen). - Erstellung der Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht (auf Ersuchen des Amtsgerichts).
- Sicherung des Nachlasses in Sterbefällen.
- Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken und der Einrichtung fester Grenzzeichen.
- Schätzung von Grundstücken, Gebäuden (mit privater oder gewerblicher Nutzung), Eigentumswohnungen und Rechten an einem Grundstück (Wohnrecht, Grunddienstbarkeiten) mit Erstellung von Schätzungsurkunden.
- Sonstige Aufgaben wie:
- Auskunft über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der im Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen.
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen, die das Gericht für seine Entscheidung benötigt.
- Aufstellung von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventaren.
Weitergehende Informationen und Erläuterungen finden Sie im Flyer (Faltblatt) „Ortsgericht“, den das Hessische Ministerium der Justiz herausgegeben hat und den Sie mit dem Link: https://justizministerium.hessen.de/presse/infomaterial/8/das-ortsgericht aus dem Internet herunterladen können (fachlich freigegeben durch das Hess. Ministerium der Justiz).
Rechtsgrundlagen
- Ortsgerichtsgesetz i.d.F. vom 02.04.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2015 (GVBL. S. 315)
- Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen vom 17.10.1980, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.03.2012
- Dienstanweisung für die Ortsgerichte im Lande Hessen vom 07.01.2002
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Stand: Juli 2019