Informationen und Formulare zum Vereinsregister

Jede Anmeldung bedarf einer Unterschriftsbeglaubigung auf der Anmeldung (§ 77 BGB) und muss nach den gesetzlichen Vorgaben des BGB erfolgen. Die Prüfung der Anmeldung samt Dokumenten (Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Protokolle der Mitgliederversammlungen, Satzungen etc.) bedürfen einer genauen Prüfung, bevor eine Vorstands- und/ oder Satzungsänderung bzw. Ersteintragung,- Auflösung in das Register eingetragen werden kann.

Der vertretungsberechtigte Vorstand muss jede Anmeldung vor einem Notar der Wahl oder, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, vor einem hessischen Ortsgericht, seine Unterschrift(en) auf der Anmeldung öffentlich beglaubigen lassen und sich durch Bundespersonalausweis und/oder Reisepass ausweisen.

Kontakt zum  Vereinsregistergericht Frankfurt am Main für bei Fragen der Vereine:

Internet: Amtsgericht Frankfurt am Main | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Amtsgericht Frankfurt am Main
-Vereinsregister-
Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main

Die Service-Einheit des Vereinsregister befindet sich zur Zeit im Gebäude A, Zimmer 180. Telefonisch ist das Vereinsregister unter: 069/1367-2530 oder 6115 zu erreichen. Die Fax-Nr. lautet: 069-1367-6565. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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